Ungelesener Beitragvon bluemchen » Di 11. Apr 2017, 17:17
Hallo Jürgen,
die Frage ist a) berechtigt wie b) nicht pauschal zu beantworten.
Anders als z.B. in den Rennmaschinen, die in der Red Bull Air-Race Startliste stehen, haben die hier betrachteten Flugzeuge kein installiertes Meßgerät, welches die Vektorkräfte / -spitzen aufzeichnet und im Speicher summiert. Beim Air-Race erhält ein Pilot dagegen Strafpunkte von der Jury, wenn er ein vorgegebenes Lastvielfaches im Wettbewerbsflug überschreitet.
Somit bleibt hier nur eine schriftliche Nachweisführung nach LuVG. Nachweisdokumente sind - das Flugbuch des Piloten (PIC)
- das Startbuch / Startkladde des Startleiters mit der Start-Nr., Start- und Landezeit des jeweiligen Lfz., demzufolge Flugzeit, Flugaufgabe, Besonderheiten (kann auch eine harte Landung / Außenlandung sein; Seilriß beim Schlepp ... ; jedwede Beschädigung)
Am Ende des Tages werden diese Zeiten aus der Kladde (in Minuten-Genauigkeit) in die jeweiligen Bordbücher der Lfz. summiert übertragen.
Das Bordbuch des Lfz ist das entscheidende Dokument für die technischen Aussagen zur Nutzung.
Die Frage der Objektivität steht durchaus im Raum, denn anders als zu Zeiten des gemeinschaftlichen Fliegens, in der dieses Reglement preusischer Hoheit unterworfen war, bin ich mir beim privaten Fliegen heute dessen nicht ganz so sicher.
Zum Verständnis Kunstflug: Hierunter fällt tatsächlich nicht der einfache Kunstflug mit den ob. gen. Figuren wie Steilkreise. Die Flugaufgabe weist das exakt aus, jedoch die Zeitzuteilung ist subjektiv zur Flugzeit prozentual anzurechnen.
Somit ergeben sich dann summierte Startzahlen / Flugzeiten /Kunstflugzeiten auf die Periode (Saison, Jahr) . Daraus ergeben sich dann in der Planung die Wartungsaufgaben / Checks.
Bei dem ob.gen. Segler Blanik 1 war die konstruktive Flugleistung bei 3.750 Stunden mit einem 10%-igem Kunstfluganteil konzipiert.
Die Dokumentenkontrolle vorgesetzter Stellen war, wegen unendlicher Fehlermöglichkeiten in der Masse und penibler Durchführung, immer etwas gefürchtet bis zum Stempel der Erleichterung.
Festzustellen ist aber auch: Diese Bücher sind Urkunden und Urkunden zu fälschen, vorsätzlich oder fahrlässig, zieht strafrechtliche Verfolgung nach sich. Das heißt, wegen problematischer Lizenzerhaltung mal was zu schreiben, oder wegen schieben von Checks etwas nicht zu schreiben, wäre ein heißes Eisen.
Soweit eine Überlegung dazu
R.
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*Träger der Roten Mainelke und des aberkannten Status GDR, gedient in Fremden Streitkräften*