Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

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Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon EA-Henning » So 13. Mär 2011, 14:07

Das melden jedenfalls einige russische Zeitungen:
Freitag, 11.03.2011

Moskau. Einst war sie das Arbeitspferd der russischen Zivilluftfahrt – nun soll sie aufs Altenteil abgeschoben werden: Das Mittelstreckenflugzeug Tupolew-154M soll wegen zu häufiger Unfälle ausgemustert werden.

Wie Alexander Neradko, der Chef der Luftfahrtbehörde RosAviazia erklärte, könnte das Flugverbot im Juli in Kraft treten, sofern es bei dem Flugzeug nicht zu konstruktiven Verbesserungen kommt. Gegenwärtig sind bei russischen Fluggesellschaften noch 75 Flugzeuge dieses Typs im Einsatz.

Mehr kann man hier lesen:
http://www.aktuell.ru/russland/wirtschaft/luftfahrtbehoerde_plant_flugverbot_fuer_tu_154m_2174.html
Ich glaube nicht daran, das die TU-154 gefährlicher als andere Flugzeuge ist. Es ist aber so, dass dieser Typ in großen Mengen zur Verfügung stand und für "kleines Geld" zu haben war. Wenn dann kleinste Fluggesellschaften mit prekärer Finanzsituation aufgrund klammer Kassen die Wartung vernachlässigen und Unfälle produzieren, dann bekommt das Flugzeug einen schlechten Ruf. Andererseits braucht die russische Luftfahrtindustrie Verkäufe von neuen Flugzeugen. Also kann man darin auch eine ABM sehen.
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon Flieger Bernd » So 13. Mär 2011, 18:01

EDGE-Henning hat geschrieben: ... Also kann man darin auch eine ABM sehen.

Bild
Der Vogel ist nicht besser oder schlechter als andere - meine ich
Laut Neradko waren bei sieben von zehn Ausfällen der Stromversorgung an Bord eine Überhitzung der Akkumulatoren ursächlich.

Wartungsprobleme
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 15. Mär 2011, 19:20

Ich habe mir die Erklärung von RosAviazija noch einmal angeschaut (im Originaltext).

Es besteht offenbar nicht die Absicht, die Tu-154M um jeden Preis vom russischen Himmel zu entfernen.
Alexander Neratko stellt zunächst fest, daß die letzten Zwischenfälle mit der Tu-154 auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind: Überhitzung von Akkumulatoren, Funktionsstörung des Kraftstoffsystems und beschädigte Niederdruck-Verdichterscheiben (LP compressor disks).
Dann stellt er dem Hersteller der Tu-154M ganz offen ein Ultimatum. Sinngemäß: "Entweder ihr setzt unsere Forderungen* zur Erhöhung der Sicherheit der Tu-154M schnellstens um oder wir sehen uns gezwungen, dem Typ im Juli 2011 den Hahn zuzudrehen."

Damit ist es ja fast schon die Aufsichtsbehörde, die sich auf diese Weise für den sicheren Weiterbetrieb der Tu-154M einzusetzen versucht. Das ist auch die eigentliche Aufgabe einer Luftfahrtbehörde.

*) technische Verbesserungen und Herausgabe bestimmter verpflichtender Herstelleranweisungen (Service Bulletins)
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon EA-Henning » Di 15. Mär 2011, 19:33

Na, das klingt ja schon anders!
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 15. Mär 2011, 21:28

Trotzdem scheint der Ausgang dieses Konfliktes offen zu sein.
Abwarten...

Es wäre nicht das erste Flugzeug, welches seinem Hersteller irgendwann lästig geworden ist (Beechcraft Starship, Concorde).
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon bluemchen » So 13. Mär 2016, 12:43

Dieser Thread hat ja eine größere Lücke,

möglicherweise auf Grund fehlender Nachrichten.
Wenn ich aber heute lese, daß die TU-154M international eingesetzt werden soll, muß es bei der Luftfahrtbehörde doch eine Wendung gegeben haben.
Wenn gleich es nicht um die "Linie", sondern um den Offenen Himmel geht und die (...LK-1) im Focus steht.
Aber auch die fliegt doch wohl nicht außerhalb der Behörde, kann mich ja täuschen...

Siehe eben mal hier:
...Die USA wollen den russischen Aufklärungsflieger Tu-154M Lk-1 nicht zertifizieren lassen und es so von dem „Open Skies“-Abkommen entsprechenden Aufklärungsflügen über US-amerikanischem Territorium ausschließen ...
Artikel in Sputnik: http://de.sputniknews.com/militar/20160 ... erung.html
Dann bliebe eben die Frage
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 14. Mär 2016, 14:08

Es scheint dabei weniger um die Zertifizierung des Flugzeuges Tu-154M, sondern mehr um die der mitgeführten "Sensortechnik" zu gehen.
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon bluemchen » Mo 14. Mär 2016, 19:52

Ja, das ist natürlich richtig Thomas,

ich meinte nur, wie lautet die Quintessenz aus dem -sagen wir mal Debakel von 2011?
Offensichtlich ist es der Aufsichtsbehörde doch gelungen, ihre Forderungen durchzusetzen und somit die 154M am Himmel zu lassen.
Wenn es denn so ist, hat sich der Hersteller (vielleicht zähneknirschend) gebeugt und wir haben ein gutes Ergebnis - Flugverbot vom Tisch
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon EA-Henning » Mo 14. Mär 2016, 20:18

Wobei, die militärischen Flugzeuge unterliegen anderen Vorraussetzungen, oder sind die Open-Skies Flugzeuge zivil zugelassen?
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Re: Russische Luftfahrtbehörde plant Flugverbot für Tu-154M

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 14. Mär 2016, 22:36

Nur wenn ein Betreiber die Tu-154M mit US-Registrierung (N-Nummer) einsetzen will, müsste die FAA dem Flugzeugtyp ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausstellen. Die "Zulassung" von Flugzeugen für das Militär erfolgt analog, obliegt aber nicht der FAA.

Die Richtlinien zur "Zertifizierung" eines Flugzeuges für Open-Sky-Einsätze beziehen sich hauptsächlich auf die installierte Sensortechnik. Die Anforderungen sind im Open Sky Vertrag definiert (siehe Anhang C).
So ist die maximale Auflösung für Luftbildaufnahmen auf 30 cm pro Bildpunkt begrenzt. Hat die eingesetzte Kamera eine zu hohe Auflösung, so wird eine minimale Flughöhe berechnet, die 30 cm pro Pixel ergibt. Bei Unterschreitung dieser Flughöhe muß sichergestellt sein, daß die betreffende Kamera-Luke verschlossen wird.
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