Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Warum ermittelt die Polizei hinsichtlich einer Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs nach § 315 a StGB?
Ist das Standard nach einem solchen Flugunfall oder hat man einen konkreten Verdacht gegen den Piloten, beispielsweise weil er den Benzinhahn zu öffnen vergessen hat (o.ä.)?
Es ist ein Flugzeug vom Himmel gefallen, wie an den Fotos zu sehen ist nahe einer Straße. Es hätte also jemandem auf den Kopf fallen können.
Wurde irgendwo so ein Benzinhahn-Verdacht geäußert?
Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Könnte man nicht bis auf weiteres im Stillen ermitteln?
Irgendwie befördert eine solche Mitteilung an die Presse (über die aufgenommenen Ermittlungen) eine öffentliche Vorverurteilung des Piloten.
Was heißt "Im Stillen ermitteln"?
Ich gehe mal davon aus das jeder kleine Verkehrsunfall der Presse mitgeteilt wird. Mangels Interesse der Öffentlichkeit wird allerdings nicht über jeden berichtet, obwohl "Im Stillen" ermittelt wird.
Vielleicht sieht die Öffentlichkeit auch nur das die "Anna" ein "tolles" sicheres Flugzeug ist, weil sie sich überschlägt und es nur leicht Verletzte gibt.
Das Ergebnis der Unfalluntersuchung das in einigen Monaten veröffentlicht wird interessiert doch nur noch Insider.