Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

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heiko76
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Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon heiko76 » Fr 28. Mai 2021, 21:44

Das Dilemma um Flug FR4978 von Athen nach Vilnius und dessen zweifelhaften Umleitung nach Minsk am 23.05.2021 ist sicherlich an niemanden vorbei gegangen.
Etwas verwunderlich ist, das wir hier im Forum diese Problematik noch nicht erörtert haben - was ich an dieser Stelle gerne nachholen/eröffnen würde.

Ich könnte mir vorstellen das sich hier noch viele interessante Aspekte im Nachgang zwischen der EU/Nato,etc und Weissrussland sowie ferner wahrscheinlich auch Russland ergeben werden, welche es zu analysieren und kommentieren gilt.

Fakt ist und man den "freien" Medien Glauben schenkt ... ist es ein ungeheuerlicher und schwerwiegender Eingriff in die Sicherheit der zivilen Luftfahrt.
Die offiziellen Erklärungsversuche aus Minsk sind aber definitiv sehr fadenscheinig und unglaubwürdig.

Die angekündigten/auferlegten Flugverbote in die EU für weissrussische Airlines würde bzw. betrifft dann ja auch mit großer Wahrscheinlichkeit die von RADA Air betriebene IL-62 (u.a. ex. DDR-SET)


Hier eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse auf Aviation Herald

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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon bluemchen » Fr 28. Mai 2021, 23:45

... ich bin da etwas skeptisch

Zu dem Verweis von heiko betr. des genannten Ereignisses auf den Aviation Harald gibt es selbstredend keine Einwendungen.
Was eine Diskussion betrifft ebenfalls, solange sie nicht genutzt wird, um den Mainstream hier im Forum zu dublizieren.
Ich vertrete die Auffassung,
das es inakzeptabel ist, jegliche Erklärungen publik zu machen, bevor eine offizielle Ermittlung durch kompetente Behörden (hier durch die ICAO ...), die für die Durchführung solcher Ermittlungen berechtigt sind, eingeleitet rsp. durchgeführt wird.

MdB um Beachtung, andernfalls wird eine Löschwarnung ausgesprochen

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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon EA-Henning » Sa 29. Mai 2021, 00:17

Die Sache kam irgendwie zur rechten Zeit. Wem nützt es?
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon historienquax » Sa 29. Mai 2021, 08:03

Drei offizielle Aussagen (HAMAS, der Provider und Flughafen Vilnius) dazu gibt es ja jetzt schon, also die Mail in technischer Hinsicht und deren Inhalt betreffend. Und diese Mail spielt ja eine ganz wichtige Rolle in dieser Angelegenheit.
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Sa 29. Mai 2021, 18:06

bluemchen hat geschrieben:... ich bin da etwas skeptisch

Zu dem Verweis von heiko betr. des genannten Ereignisses auf den Aviation Harald gibt es selbstredend keine Einwendungen.
Was eine Diskussion betrifft ebenfalls, solange sie nicht genutzt wird, um den Mainstream hier im Forum zu dublizieren.
Ich vertrete die Auffassung,
das es inakzeptabel ist, jegliche Erklärungen publik zu machen, bevor eine offizielle Ermittlung durch kompetente Behörden (hier durch die ICAO ...), die für die Durchführung solcher Ermittlungen berechtigt sind, eingeleitet rsp. durchgeführt wird.

MdB um Beachtung, andernfalls wird eine Löschwarnung ausgesprochen

R.

Skepsis ist in der heutigen Zeit angebracht. Ein Einschränken der freien Diskussion sollte aber unterbleiben. Da sollten wir dem Zeitgeist nicht nacheifern.

Von der ICAO ist außer einer höflichen halbseidenen Verurteilung der Vorgänge nichts zu erwarten, eine gründliche Untersuchung schon gar nicht (auf welcher rechtlichen Grundlage denn?). Diese UN-Organisation wird es wieder nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner bringen können.
Es wird uns nicht viel anderes übrig bleiben, als selbst zu beurteilen, welche Version der Vorgänge uns plausibel erscheint. Da können die Qualitätsmedien soviel „einordnen“, wie sie wollen.

Eine Lehre aus dieser Geschichte ist, daß es nicht ratsam ist, Länder zu überfliegen, mit denen man offene Differenzen hat. Ausweichlandungen, Notlandungen oder illegale Eingriffe in den Luftverkehr können da sofort zu einem Problem werden.
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon historienquax » Sa 29. Mai 2021, 20:29

Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Eine Lehre aus dieser Geschichte ist, daß es nicht ratsam ist, Länder zu überfliegen, mit denen man offene Differenzen hat. Ausweichlandungen, Notlandungen oder illegale Eingriffe in den Luftverkehr können da sofort zu einem Problem werden.

Bisher war das aber noch kein Problem gewesen - das man jetzt auf so etwas achten muß ist wirklich neu.
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Do 3. Jun 2021, 11:29

Die EASA hat gestern eine Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht (2021-030), da weiterhin EU-ansässige Fluggesellschaften den Luftraum Weißrusslands nutzen. Dieses Flugverbot soll verhindern, daß Weißrussland Einnahmen aus Flugsicherungsgebühren erzielt, ist also eine Embargo-Maßnahme. Damit wird natürlich auch wirksam verhindert, daß sich dort eine derartige Verschleppung von Menschen wiederholt.

Seit dem 27. Mai 2021 führt die ICAO eine Untersuchung durch, die sich (vorerst?) auf die Findung von Fakten beschränkt.
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon Lancano » Do 3. Jun 2021, 12:37

Nun mein Englisch ist nicht so gut das ich den obigen Text vollständig verstehe.

Für mich ist es inakzeptabel das unter dem Vorwand einer Bombe oder ähnliches ein Flugzeug zu einer Landung genötigt wurde. Ob der Pilot anders reagieren hätte können mag ich bezweifeln. Zumal man auch nicht weis wie weit der belorussische Flieger gegangen wäre. Hätte er den die Chance gehabt die Boeing 2min vor dem Grenzüberflug abzuschiessen? Ist es überhaupt eine Option ein Flugzeug abzuschiessen wenn eine Bombe an Bord ist?
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon bluemchen » Do 3. Jun 2021, 19:51

Ich meine
Lancano hat geschrieben:.. Ob der Pilot anders reagieren hätte können mag ich bezweifeln.
- der Kapitän hat zweifelsfrei richtig gehandelt, zum Einen
und einen kleinen Hinweis liebe Kollegen zum Anderen
Lancano hat geschrieben:... man auch nicht weis wie weit der belorussische Flieger gegangen wäre
(den Satzrest lasse ich mal aus)
- Wir sind doch nicht bei der Zeitung mit den vier Buchstaben und dürfen getrost auf den realistischen Boden zurück kommen.
- Das "Abfangen", "Begleiten", "Leiten" wird nun mal mit einer Maschine der Diensthabenden Jagdstaffel realisiert. Dieser Pilot wird die Situation dokumentieren, und den Kontakt zum zu begleitenden Luftfahrzeug herstellen, das ist im Detail int. geregelt, bedarf keiner Aufregung.

Der politische Disput um das Ereignis ist eine ganz andere Frage.
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Re: Diversion des Ryanair Fluges FR4978 am 23.05.2021

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Do 3. Jun 2021, 23:14

bluemchen hat geschrieben:Das "Abfangen", "Begleiten", "Leiten" wird nun mal mit einer Maschine der Diensthabenden Jagdstaffel realisiert. Dieser Pilot wird die Situation dokumentieren, und den Kontakt zum zu begleitenden Luftfahrzeug herstellen, das ist im Detail int. geregelt, bedarf keiner Aufregung.

Das ist die Theorie.
Es gibt dazu international vereinbarte Signale. Signale allein sind noch keine Regeln.
Die Frage, welche internationalen Regeln eingehalten worden sind oder nicht, wird derzeit geklärt - hoffentlich unter Einhaltung internationaler Regeln.

Ob der Kapitän perfekt richtig gehandelt hat ist nach dem Ereignis und vom Schreibtisch aus eindeutig mit "Jein" zu beantworten. Versetzt man sich in seine Lage, bedenkt seinen geringen Informationsstand (praktisch Null) und den Überraschungseffekt, so hat er korrekt gehandelt.

Warum "Jein"?
Eine Bombendrohung erfordert keinen Begleitschutz, weil er komplett sinnlos ist, sogar bei einer real existierenden Bombe.
Um das Flugzeug zur Landung in Minsk zu bewegen hätte normalerweise eine glaubhaft begründete Aufforderung der Flugsicherung genügt. Das Flugzeug war nach Instrumentenflugregeln unterwegs, daher lag der Flugweg in der Verantwortung der Flugsicherung, nicht in der des Kapitäns.
In einem Luftnotfall liegt die Entscheidungsgewalt, welcher Flughafen angeflogen wird, ohne wenn und aber beim Kapitän. Nach der Weiterleitung der Bombendrohung an das Flugzeug hätte der Kapitän mit vollem Recht eine Notlage erklären können ("Mayday ...") und dann über den Flugweg und alles weitere selbst entscheiden können. Minsk ATC hätte ihm dann nach internationalen Regeln jede Unterstützung geben müssen.
Mit einem Abfangjäger an der Seite ist diese Entscheidung jedoch nicht mehr so einfach und klar zu treffen (Nötigung).
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