Vertrag DDR-UdSSR zur Entschädigung bei Todesfällen im Luftverkehr
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 01:17
Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Gab es einen Vertrag zwischen der UdSSR und der DDR zur zivilen Luftfahrt, dass durch die Aeroflot Entschädigungssummen (bei Todesfällen von DDR-Bürgern bei Abstürzen) nicht gemäß Warschauer Abkommen (WA) ausgezahlt werden müssen?
Rechtliche Situation war bis 1999: bis zu 53.300 DM Entschädigung für Personenschäden. Siehe auch:
http://www.ronald-schmid.de/luftverkehr ... reinkommen
Ausgezahlt wurden an die DDR-Angehörigen von Todesopfern (z.B. Absturz des Fluges Minsk-Berlin-Schönfeld, 12.12.1986) jedoch nur 1.000 DDR-Mark. Begründet wurde dies damals mit einem angeblich bestehenden Vertrag der Aeroflot/UdSSR mit der DDR.
Freue mich auf Reaktionen.
Gab es einen Vertrag zwischen der UdSSR und der DDR zur zivilen Luftfahrt, dass durch die Aeroflot Entschädigungssummen (bei Todesfällen von DDR-Bürgern bei Abstürzen) nicht gemäß Warschauer Abkommen (WA) ausgezahlt werden müssen?
Rechtliche Situation war bis 1999: bis zu 53.300 DM Entschädigung für Personenschäden. Siehe auch:
http://www.ronald-schmid.de/luftverkehr ... reinkommen
Ausgezahlt wurden an die DDR-Angehörigen von Todesopfern (z.B. Absturz des Fluges Minsk-Berlin-Schönfeld, 12.12.1986) jedoch nur 1.000 DDR-Mark. Begründet wurde dies damals mit einem angeblich bestehenden Vertrag der Aeroflot/UdSSR mit der DDR.
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