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Vertrag DDR-UdSSR zur Entschädigung bei Todesfällen im Luftverkehr

Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 01:17
von nordflieger
Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen?

Gab es einen Vertrag zwischen der UdSSR und der DDR zur zivilen Luftfahrt, dass durch die Aeroflot Entschädigungssummen (bei Todesfällen von DDR-Bürgern bei Abstürzen) nicht gemäß Warschauer Abkommen (WA) ausgezahlt werden müssen?

Rechtliche Situation war bis 1999: bis zu 53.300 DM Entschädigung für Personenschäden. Siehe auch:
http://www.ronald-schmid.de/luftverkehr ... reinkommen

Ausgezahlt wurden an die DDR-Angehörigen von Todesopfern (z.B. Absturz des Fluges Minsk-Berlin-Schönfeld, 12.12.1986) jedoch nur 1.000 DDR-Mark. Begründet wurde dies damals mit einem angeblich bestehenden Vertrag der Aeroflot/UdSSR mit der DDR.

Freue mich auf Reaktionen.

Re: Vertrag DDR-UdSSR zur Entschädigung bei Todesfällen im Luftverkehr

Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 14:13
von Kilo Mike Sierra
Vielleicht kann folgendes Buch diese Frage beantworten.

Autor: Wilfried Teuchert, Günter Damm, Klaus-Dieter Günther
Titel: Luftrecht
246 Seiten
Erscheinungsjahr: 1987
Herausgeber: Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik

In dieser "Bibel" des Luftrechtes in der DDR wurden auch internationale Haftungsverträge dargestellt. Leider habe ich dieses Buch nicht mehr.