Vertrag DDR-UdSSR zur Entschädigung bei Todesfällen im Luftverkehr

Was lief bei den Fluggesellschaften östlich der Elbe? Immerhin waren sie Partner der Interflug und gehören zum Thema dazu.
nordflieger
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Vertrag DDR-UdSSR zur Entschädigung bei Todesfällen im Luftverkehr

Ungelesener Beitragvon nordflieger » Mo 29. Aug 2016, 01:17

Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen?

Gab es einen Vertrag zwischen der UdSSR und der DDR zur zivilen Luftfahrt, dass durch die Aeroflot Entschädigungssummen (bei Todesfällen von DDR-Bürgern bei Abstürzen) nicht gemäß Warschauer Abkommen (WA) ausgezahlt werden müssen?

Rechtliche Situation war bis 1999: bis zu 53.300 DM Entschädigung für Personenschäden. Siehe auch:
http://www.ronald-schmid.de/luftverkehr ... reinkommen

Ausgezahlt wurden an die DDR-Angehörigen von Todesopfern (z.B. Absturz des Fluges Minsk-Berlin-Schönfeld, 12.12.1986) jedoch nur 1.000 DDR-Mark. Begründet wurde dies damals mit einem angeblich bestehenden Vertrag der Aeroflot/UdSSR mit der DDR.

Freue mich auf Reaktionen.
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Kilo Mike Sierra
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Re: Vertrag DDR-UdSSR zur Entschädigung bei Todesfällen im Luftverkehr

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 29. Aug 2016, 14:13

Vielleicht kann folgendes Buch diese Frage beantworten.

Autor: Wilfried Teuchert, Günter Damm, Klaus-Dieter Günther
Titel: Luftrecht
246 Seiten
Erscheinungsjahr: 1987
Herausgeber: Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik

In dieser "Bibel" des Luftrechtes in der DDR wurden auch internationale Haftungsverträge dargestellt. Leider habe ich dieses Buch nicht mehr.
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Thomas

Mein Auto kann ich innerhalb von 5 Minuten komplett "aufladen" (sogar überall unterwegs) und komme damit ca. 700 km weit.


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