Bitte hier klicken und dann unter dem Bild den Link "Interflug" anklicken. Der dann erscheinende Artikel ist selbsterklärend.
Dieser "Beitrag" aus der Schweiz ist nicht nur durch das in der Schweizerischen Bundesverfassung verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sondern auch durch das Prinzip der dichterischen Freiheit.
Ich kann mich zudem nicht erinnern, dass wir einen Linienflug nach Bombay hatten. (Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre.)
Unsere Stewardessen sind auch nicht "getrippelt"!

Mit der Interflug kann man sicher manches Klischee belegen, aber das hier ist doch keine Beschreibung des Zeitgeistes, sondern ganz einfach ein ahnungsloser Griff tief in die Mottenkiste.