Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Verfasst: Mi 4. Jun 2014, 12:33
Die TU-154 spielte erst zum Ende der DDR eine wirkliche Rolle, wenn es um die Zulassung eines solchen Luftfahrzeuges in der DDR geht.
Und hier widerum ist nur die Variante TU-154M relevant.
Lediglich zwei Exemplare wurde durch das Geschwader TG-44 betrieben. Jene Flugzeuge wurden durch das neu gebildete LTG-65 der Bundeswehr-Flugbereitschaft übernommen und waren zugleich für einen längerfristigen Einsatz vorgesehen.
Das LBA ordnete den Flugzeugtyp in Sachen Lärmentwicklung nach ICAO Annex 16, Vol. I Chapter 2 ein.
Interessanterweise wurden diese Flugzeuge militärisch betrieben und zugelassen. Warum trotzdem eine zivile Behandlung erfolgte, ist mir schleierhaft.
Gerätekennblatt TU-154M auf den Seiten des LBA
Folgende TU-154M des NVA TG-44 erhielten eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Werknummer: 89A-799, Kennzeichen: DDR-SFA/11+01
Werknummer: 89A-813, Kennzeichen: DDR-SFB/11+02
Und hier widerum ist nur die Variante TU-154M relevant.
Lediglich zwei Exemplare wurde durch das Geschwader TG-44 betrieben. Jene Flugzeuge wurden durch das neu gebildete LTG-65 der Bundeswehr-Flugbereitschaft übernommen und waren zugleich für einen längerfristigen Einsatz vorgesehen.
Das LBA ordnete den Flugzeugtyp in Sachen Lärmentwicklung nach ICAO Annex 16, Vol. I Chapter 2 ein.
Interessanterweise wurden diese Flugzeuge militärisch betrieben und zugelassen. Warum trotzdem eine zivile Behandlung erfolgte, ist mir schleierhaft.
Gerätekennblatt TU-154M auf den Seiten des LBA
Folgende TU-154M des NVA TG-44 erhielten eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Werknummer: 89A-799, Kennzeichen: DDR-SFA/11+01
Werknummer: 89A-813, Kennzeichen: DDR-SFB/11+02