Die TU-154 spielte erst zum Ende der DDR eine wirkliche Rolle, wenn es um die Zulassung eines solchen Luftfahrzeuges in der DDR geht.
Und hier widerum ist nur die Variante TU-154M relevant.
Lediglich zwei Exemplare wurde durch das Geschwader TG-44 betrieben. Jene Flugzeuge wurden durch das neu gebildete LTG-65 der Bundeswehr-Flugbereitschaft übernommen und waren zugleich für einen längerfristigen Einsatz vorgesehen.
Das LBA ordnete den Flugzeugtyp in Sachen Lärmentwicklung nach ICAO Annex 16, Vol. I Chapter 2 ein.
Interessanterweise wurden diese Flugzeuge militärisch betrieben und zugelassen. Warum trotzdem eine zivile Behandlung erfolgte, ist mir schleierhaft.
Gerätekennblatt TU-154M auf den Seiten des LBA
Folgende TU-154M des NVA TG-44 erhielten eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland:
Werknummer: 89A-799, Kennzeichen: DDR-SFA/11+01
Werknummer: 89A-813, Kennzeichen: DDR-SFB/11+02
Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Moderator: Kilo Mike Sierra
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154m in der BRD
EA-Henning hat geschrieben:...
Interessanterweise wurden diese Flugzeuge militärisch betrieben und zugelassen. Warum trotzdem eine zivile Behandlung erfolgte, ist mir schleierhaft.
...
Vielleicht weil sie zeitweilig auch als "Beamtenshuttle" zwischen Köln und Berlin im Einsatz waren.
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Thomas
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154m in der BRD
Ja, aber auch UH-1d haben das gemacht und sind nicht zivil zulassbar. Alle zivilen UH-1D in Deutschland stammen offenbar nicht von der Bundeswehr.
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Immerhin gibt es noch eine Tu-154B mit deutscher "Zulassung" - die ex HA-LCB der Malév.
Tupolew TU-154-B2 by the.beaglesnoop, on Flickr
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Thomas
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Das Bild im Beitrag von KMS ist leider verschwunden, deshalb hier ein Foto aus der aktiven Zeit der HA-LCB.
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Beide Varianten DDR-SFA und DDR-SFB sind wohl identisch ? Gruß aus Dessau
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
TU-134Fan hat geschrieben:Beide Varianten DDR-SFA und DDR-SFB sind wohl identisch ?
Sagen wir es mal so: beide Flugzeuge entsprechen der gleichen Variante: TU-154M, und zwar in der Salon/VIP-Variante, inoffiziel auch als TU-154M/Salon bzw. TU-154M/Lux.
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Der weitere Verlauf zeigte wohl, ein Verbleib in der Bundesluftwaffe stand nicht auf deren Agenda.
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
Doch doch. Die Luftwaffe hatte zugeunsten der TU-154M eintschieden. Eine Maschine flog als Passagierflugzeug und die andere wurde zu einem Aufklärungsflugzeug für das Open-Sky-Projekt umgebaut. Leider kam es dann 1997 zu dem Unfall mit einem Starlifter C-141. Die verbleibende TU-154 war nach Aussage der Luftwaffe eindach als Splittergattung zu teuer.
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Re: Zulassung der Tupolew TU-154M in der BRD
EA-Henning hat geschrieben: Die Luftwaffe hatte zugeunsten der TU-154M eintschieden. ...wurde zu einem Aufklärungsflugzeug für das Open-Sky-Projekt umgebaut. Leider kam es dann 1997 zu dem Unfall mit einem Starlifter C-141. ...
Es war der 13. September, der unfaßbare letzte Flug nach Südafrika zur 75-Jahr-Feier der südafr. Marine, gleichzeitig Langstrecken und Nachtflug Ausbildung außerhalb Europas
´95 für 40 Millionen elektronisch aufgerüstet, für das TCAS waren die nötigen 300.000 nicht mehr da!
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*Träger der Roten Mainelke und des aberkannten Status GDR, gedient in Fremden Streitkräften*
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