Es ist zum Mäusemelken. Da gibt es Meldungen, die man lieber nicht vernehmen möchte, die Realität ist oft eine andere.
Zwei hochmoderne Allwetter-Maschinen Suchoj SU-34 geraten bei einem Übungsflug über dem Japanischen Meer aneinander und stürzen ab
(Freitag, 18. Januar - Basis Komsomolsk / Amur; Mitteilung Verteidigungsmisterium)
Beide Besatzungen können sich der Meldungen zufolge katapultieren (2 + 2, Pilot & Navigator), die Notausrüstung ist für ein Überleben von 12 Stunden im Kaltwasser ausgelegt.
Wetterlage = auf deutsch Mistwetter, stürmische See mit 2m Wellen. Nach SAR Angeben kann ein Pilot/Navigator frühzeitig gerettet werden ohne Lebensbedrohung; rel. später werden zwei Besatzungsmitglieder leblos gefunden; nach dem Vierten wird der letzten Meldung nach Samstag Abend MOZ noch gesucht. Das ist wohl zum Verzweifeln.
Die letzte Meldung war:
https://tass.ru/proisshestviya/6017430Eine Zusammenfassung:
https://tass.ru/proisshestviya/6013797 Aus der Situation ergeben sich aber Fragen, abgesehen von widersprüchlichen Angaben (die auch übersetzungsbedingt sein können - nicht müssen)
- u.a. heißt es, eine Besatzung konnte sich ausschießen, das Schicksal der Zweiten ist unbekannt;
wie schon gesagt - eine Person gerettet, zwei nicht Überlebende, davon konnte eine an Bord gebracht werden (?)
- Zwei Maschinen sind in den Flugunfall verwickelt, eine Maschine hätte zur Basis zurückkehren können, hieß es in einer anfänglichen Meldung (?), die nicht wiederholt wurde.
Auf die Flugaufgabe wurde nicht eingegangen.
- Wetterlage: Bei den schwierigen Bedingungen müßten doch Regeln greifen - wurden diese verletzt? Gesprochen wird bei diesem "Vorfall" von einem Verstoß gegen die Flugregeln, andere Quellen führen einen Flugfehler an (?)
Ob beides ausgeschlossen werden kann, muß die Flugunfall-Untersuchung zeigen. Bleibt zunächst die Hoffnung auf die Bergung aller Crewmitglieder.
Bisherige Vorkommnisse mit den SU-34 sind lediglich zwei Landeunfälle aufgrund nicht ausgeworfener Lande-Bremsschirme voriges Jahr und 2015
Den gestorbenen Besatzungsmitgliedern und ihren Angehörigen gilt das ungeteilte Beileid
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R.