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Re: Erfurt - nächtliche Besetzung des Towers?

Verfasst: Mo 30. Mär 2009, 23:59
von Kilo Mike Sierra
EDGE-Henning hat geschrieben:Das beist sich nicht, denn auf "PPR" kann man ja trotzdem landen. Das sollte auch zu DDR-Zeiten geklappt haben.


* PPR = Prior Permission Required
Der Begriff Prior Permission Required (PPR; wörtlich: vorherige Genehmigung erforderlich) besagt in der Luftfahrt, dass die Einholung einer Genehmigung erforderlich ist.

So muss z. B. vor der Landung eines Flugzeugs auf einem Sonderlandeplatz oder auf einem Verkehrslandeplatz, an dem nicht eine ständige Towerbesetzung gegeben ist, eine Genehmigung zum Landen auf dem Flugplatz eingeholt werden. Dies geschieht in der Regel telefonisch, kann aber auch per Funk erfolgen. Dasselbe gilt für die Nachtzeit auf Flugplätzen, welche in der Nacht normalerweise keinen Flugverkehr abwickeln.


(c) aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Erfurt war in der Winterflugplanperiode 1986/87 Samstags nicht PPR, sondern O/R.

O/R steht für "on request" und bedeutet, daß man vorher mit dem Flugplatzbetreiber eine Landezeit, für die der Platz dann geöffnet wird, vereinbaren muß.

Die mit keiner Quelle untermauerte Definition für PPR in der deutschen Wikipedia birgt das Risiko, daß der Aviator wieder zurückfliegen muß. Außerdem werden nebenbei wieder Tower und Luftaufsicht in eine Topf geworfen.

PPR bedeutet, daß man eine vorherige Genehmigung benötigt und diese ist einzuholen, bevor man losfliegt. An manchen Flugplätzen wird sogar verlangt, daß man mindestens 24 Stunden vorher nachfragt, ob man zur geplanten Ankunftszeit am Zielort landen darf.
Zwingend ist das nicht in jedem Fall, weil es auch davon abhängt, was die Gründe für die PPR-Einschränkung sind.

Aus all dem folgt, daß ein Flughafen, dessen Betriebszeiten O/R sind oder der PPR benötigt, leider nicht als Ausweichflughafen für die Flugplanung taugt.

Re: Erfurt - nächtliche Besetzung des Towers?

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 06:39
von joschie99
Aber ich denke mal so, dass man die Landegenehmigungen z. B. für Rettungsflüge vorher im Eilverfahren (per Telex?) halben wir.

Re: Erfurt - nächtliche Besetzung des Towers?

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 08:26
von Kilo Mike Sierra
Ja, das funktioniert. Allerdings nur solange der Flughafen noch in Betrieb ist. Danach ist niemand mehr da, der eine Erlaubnis erteilen könnte. Luftfahrtjuristisch könnte man dann immer noch eine "Außenlandung" auf dem Flugplatz machen, die aber gut begründet sein will.

In anderen Ländern gibt es Regelungen und Verfahren, die es erlauben, legal auf einem Flugplatz zu landen, der nicht mehr besetzt ist. Hierbei können die Piloten beispielsweise die Nachtflugbefeuerung selbst einschalten (mit der Sprechtaste des Funkgerätes). Diese Regelungen gelten natürlich nicht für den Flugbetrieb mit Verkehrsflugzeugen.

In Deutschland hat sich dieses "Fliegen ohne Flugleiter" leider noch nicht durchsetzen können, weil die Behörden Bedenken haben. Für sie scheint es nur schwer vorstellbar zu sein, daß jemand ohne ausdrückliche Genehmigung etwas tut, z.B. Fliegen.

Re: Erfurt - nächtliche Besetzung des Towers?

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 18:00
von joschie99
Gab es denn für solche "Außenlandegenehmigungen" in Erfurt keine Nachtbereitschaft?

Die zwar zu Hause wohnen konnte. Jedoch in einem solchem Falle, z. B. von der Volkspolizei "aus dem Bett geklingelt" werden konnte. :roll: