EDGE-Henning hat geschrieben:Das beist sich nicht, denn auf "PPR" kann man ja trotzdem landen. Das sollte auch zu DDR-Zeiten geklappt haben.
* PPR = Prior Permission Required
Der Begriff Prior Permission Required (PPR; wörtlich: vorherige Genehmigung erforderlich) besagt in der Luftfahrt, dass die Einholung einer Genehmigung erforderlich ist.
So muss z. B. vor der Landung eines Flugzeugs auf einem Sonderlandeplatz oder auf einem Verkehrslandeplatz, an dem nicht eine ständige Towerbesetzung gegeben ist, eine Genehmigung zum Landen auf dem Flugplatz eingeholt werden. Dies geschieht in der Regel telefonisch, kann aber auch per Funk erfolgen. Dasselbe gilt für die Nachtzeit auf Flugplätzen, welche in der Nacht normalerweise keinen Flugverkehr abwickeln.
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Erfurt war in der Winterflugplanperiode 1986/87 Samstags nicht PPR, sondern O/R.
O/R steht für "on request" und bedeutet, daß man vorher mit dem Flugplatzbetreiber eine Landezeit, für die der Platz dann geöffnet wird, vereinbaren muß.
Die mit keiner Quelle untermauerte Definition für PPR in der deutschen Wikipedia birgt das Risiko, daß der Aviator wieder zurückfliegen muß. Außerdem werden nebenbei wieder Tower und Luftaufsicht in eine Topf geworfen.
PPR bedeutet, daß man eine vorherige Genehmigung benötigt und diese ist einzuholen, bevor man losfliegt. An manchen Flugplätzen wird sogar verlangt, daß man mindestens 24 Stunden vorher nachfragt, ob man zur geplanten Ankunftszeit am Zielort landen darf.
Zwingend ist das nicht in jedem Fall, weil es auch davon abhängt, was die Gründe für die PPR-Einschränkung sind.
Aus all dem folgt, daß ein Flughafen, dessen Betriebszeiten O/R sind oder der PPR benötigt, leider nicht als Ausweichflughafen für die Flugplanung taugt.