Patentgericht: Staatssymbol der DDR ist keine Bildmarke
München (dpa) - Das DDR-Staatssymbol mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz kann nicht als Marke geschützt werden. Diese Auffassung des Deutschen Patent- und Markenamts in München hat das Bundespatentgericht in einer Entscheidung bestätigt, die am Montag veröffentlicht wurde. (Az.: 6 W (pat) 69/05) Die Marke war für verschiedene Waren und Dienstleistungen, unter anderem diverse Bekleidungsstücke und Getränke eingetragen. Eine nicht genannte Person hatte gegen den Rechteinhaber geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
21.07.2008 dpa
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