Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 15. Apr 2014, 18:24
Wer fliegerisches Wissen besitzt, ist ein Risiko.
...oder wie die Vereinigung Cockpit mit Anlauf über Bord geht.
Heute wollte ich einmal meine alte Lieblingsdatei auf der Website der VC besuchen, das Positionspapier der Vereinigung zum Hochsicherheitsbereich Flugsimulator. Und was finde ich da?
Nein, man hat dieses peinliche Positionspapier nach all den Jahren nicht etwa zurückgezogen (wie ich insgeheim immer gehofft habe), sondern es im Mai 2013 sogar noch einmal überprüft und offenbar für sinnvoll und zeitgemäß befunden.
Unfug, grober Unfug! Was soll dieser Quatsch?!
Die Cockpittür ist doch längst verriegelt und verrammelt.
(Selbst Kollegen von Euch haben schon wie begossene Pudel auf der falschen Seite dieser Tür gestanden und sind nicht mehr hineingekommen - in einem mir bekannten Fall auch nicht mehr hinaus.)
Und nun sollen auch die Türen aller Flugsimulatoren gesichert werden. Wovor, wenn ich fragen darf?
Es ist geradezu unglaublich, was da ein Berufsverband forsch von der Politik einfordert:
- Sicherheitsüberprüfung aller Nutzer sowie von Personen mit regelmäßigem Zugang zu Flugsimulatoren (Wartungspersonal und Betreiber) gemäß LVG § 29d
- Alle weiteren Personen mit Zugang zu Flugsimulatoren müssen einer vergleichbaren Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
. Die Personaldaten dieser Personen müssen erfasst, gespeichert und verwahrt werden.
. Diese Daten müssen den zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden (Verfolgung von Mehrfachnutzungen).
. Außer für genehmigte Forschungsvorhaben dürfen keine Detailkenntnisse über Systeme, Verfahren und Fertigkeiten vermittelt werden.
. Das Vermitteln fliegerischer Fertigkeiten ist auszuschließen.
Ich weiß gar nicht, wo ich bei einer solchen Steilvorlage mit dem Kommentieren anfangen soll.
LVG § 29d gleich am Anfang ins Feld zu führen macht natürlich ungeheuren Eindruck auf den gesetzestreuen Bürger.
Ein LVG konnte ich jedoch leider nicht finden, dafür ein LuftVG (in Deutschland auch als Luftverkehrsgesetz bekannt).
Den Paragraphen § 29d gibt es jedoch nicht mehr, da er bedauerlicherweise vor einiger Zeit gestrichen worden ist. Das ist nicht schlimm, denn es stand überhaupt nichts drin, was man im Entferntesten mit Flugsimulatoren in Verbindung bringen könnte.
Zum Erfassen, Speichern, Verwahren und Zugänglichmachen personenbezogener Daten will ich lieber nichts sagen. Dieses Thema entbehrt ja nicht einer gewissen Aktualität.
Die Sache mit der "Verfolgung von Mehrfachnutzungen" von Flugsimulatoren hat es jedoch in sich. Wer sich also hin und wieder einen dieser sogenannten Fun-Flüge auf einem Flugsimulator gönnt, der macht sich womöglich zunehmend verdächtig.
Daher meine Empfehlung an alle Flugzeugfreaks:
Ein Simulatorflug im Leben muß genügen. Riskiert keinen zweiten, denn ihr könntet wegen verdächtiger Mehrfachnutzung dingfest gemacht werden. Ansonsten achtet darauf, daß ihr nicht irgendwelche Einzelheiten aufschnappt. Also beim Simulatorflug die Augen und Ohren schön brav geschlossen halten. Der Verwendungszweck von Landeklappen oder Schubhebeln ist halt recht gefährliches Wissen.
Schön, daß Forschungsvorhaben von einer großzügigen Ausnahmeregelung profitieren dürfen - sicher wegen 'Forschungsstandort Deutschland' und so.
Vielleicht könnte man die Genehmigungsbehörde für Luftfahrtforschung (GBfLuftF) gleich bei der Vereinigung Cockpit etablieren.
Das allerlustigste bei der Sache ist, daß ein Flugsimulator überhaupt kein Luftfahrtgerät ist, was auch der VC bekannt sein sollte. Verbrechen kann man damit auch nicht begehen.
Was versteht die VC überhaupt unter einem Flugsimulator?
...Ach, es geht um das Verhindern der Vermittlung gefährlicher fliegerischer Kenntnisse?
Verstehe.
In diesem Fall müssen aber auch alle Luftfahrt-Fachbücher, - Zeitschriften, -Websites und Microsoft Flight Simulator Installationen vorsorglich verbrannt werden.
Inhabern (auch ehemaligen) von PPL-, CPL-, IFR-, MPL-, ATPL- und UL-Lizenzen muß zudem eine strenge lebenslange Schweigepflicht über luftfahrtspezifisches Wissen auferlegt werden. Fachgespräche untereinander dürfen nur von Inhabern der gleichen Lizenz geführt werden.
Jungs, es gibt sogar "echte" Flugsimulatoren in Privatbesitz. Ist halt noch nicht verboten - und das ist gut so.
Sammelt doch erst einmal alle Mobiltelefone, TV-Fernbedienungen und Wäscheleinen der verdächtigen Gesamtbevölkerung ein. Damit kann man nämlich Bomben fernzünden.
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Thomas
Mein Auto kann ich innerhalb von 5 Minuten komplett "aufladen" (sogar überall unterwegs) und komme damit ca. 700 km weit.