Sicherheit des V-Speed-Konzepts (Startabbruch nur bis v1)
Verfasst: Mo 13. Aug 2012, 14:03
[Dieses Thema ist durch Abtrennung von einem anderen entstanden. Daher ist die Einleitung etwas abrupt.]
Zum Schönreden realer Probleme oder Gefahren, speziell in der Luftfahrt, fällt mir noch viel mehr ein. Und da geht es schon nicht mehr um persönliche Problemverdrängung eines Beteiligten, sondern um Dinge, die in der Luftfahrt systematisch kleingeredet oder mit behördlichem Segen verdrängt werden.
Hierzu möchte ich das Beispiel des Concorde-Unfalles bei Paris nenen.
Die Concorde brannte bereits wie eine riesige Fackel, als sie noch am Boden war. Die einzig vernünftige Handlungsalternative, sofortiger Startabbruch, war im angeblich so um höchste Flugsicherheit bemühten System der zivilen Luftfahrt nicht vorgesehen. Stattdessen schickte man die unglückliche Besatzung mit dem sterbenden Flugzeug in die Luft.
Wem das nicht hochgradig absurd erscheint...
Dieses seit Jahrzehnten etablierte System der Startgeschwindigkeiten (v1, vR, v2 usw.) beruht auf mehreren fahrlässig optimistischen Annahmen, ist aber behördlich genehmigt. Bei näherer Betrachtung der Entstehungsgeschichte dieses Verfahrens, gelangt man ganz schnell zu der Feststellung, daß hier ausschließlich zugunsten der Ökonomie entschieden wurde. In Wirklichkeit rechnet man sich hier die Flugleistungen mehrmotoriger Verkehrsflugzeuge schön, um sie anschließend (legal) überladen starten lassen zu können. Manchmal geht das schief und dann ist das Geschrei riesengroß, aber es wird so weitergemacht wie bisher.
Auch der Startunfall der Il-62M DDR-SEW wäre nicht so ausgegangen, wenn diesem v1-System nicht so kühne Annahmen zugrunde liegen würden.
v1 - Geschwindigkeit, bei der spätestens ein Startabbruch eingeleitet werden muß, um noch auf der verfügbaren Abbremstrecke zum Stehen zu kommen
vR - Geschwindigkeit, bei der das Abheben durch Ziehen an der Steuersäule eingeleitet wird
v2 - sichere Startgeschwindigkeit, bei der auch nach Ausfall eines Triebwerks das Ende der Startbahn in einer Höhe von 35 ft überflogen werden kann
Zum Schönreden realer Probleme oder Gefahren, speziell in der Luftfahrt, fällt mir noch viel mehr ein. Und da geht es schon nicht mehr um persönliche Problemverdrängung eines Beteiligten, sondern um Dinge, die in der Luftfahrt systematisch kleingeredet oder mit behördlichem Segen verdrängt werden.
Hierzu möchte ich das Beispiel des Concorde-Unfalles bei Paris nenen.
Die Concorde brannte bereits wie eine riesige Fackel, als sie noch am Boden war. Die einzig vernünftige Handlungsalternative, sofortiger Startabbruch, war im angeblich so um höchste Flugsicherheit bemühten System der zivilen Luftfahrt nicht vorgesehen. Stattdessen schickte man die unglückliche Besatzung mit dem sterbenden Flugzeug in die Luft.
Wem das nicht hochgradig absurd erscheint...
Dieses seit Jahrzehnten etablierte System der Startgeschwindigkeiten (v1, vR, v2 usw.) beruht auf mehreren fahrlässig optimistischen Annahmen, ist aber behördlich genehmigt. Bei näherer Betrachtung der Entstehungsgeschichte dieses Verfahrens, gelangt man ganz schnell zu der Feststellung, daß hier ausschließlich zugunsten der Ökonomie entschieden wurde. In Wirklichkeit rechnet man sich hier die Flugleistungen mehrmotoriger Verkehrsflugzeuge schön, um sie anschließend (legal) überladen starten lassen zu können. Manchmal geht das schief und dann ist das Geschrei riesengroß, aber es wird so weitergemacht wie bisher.
Auch der Startunfall der Il-62M DDR-SEW wäre nicht so ausgegangen, wenn diesem v1-System nicht so kühne Annahmen zugrunde liegen würden.
v1 - Geschwindigkeit, bei der spätestens ein Startabbruch eingeleitet werden muß, um noch auf der verfügbaren Abbremstrecke zum Stehen zu kommen
vR - Geschwindigkeit, bei der das Abheben durch Ziehen an der Steuersäule eingeleitet wird
v2 - sichere Startgeschwindigkeit, bei der auch nach Ausfall eines Triebwerks das Ende der Startbahn in einer Höhe von 35 ft überflogen werden kann