Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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heiko76
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ungelesener Beitragvon heiko76 » Mo 14. Mai 2018, 12:32

Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) in Kraft, vielen sicherlich völlig unbekannt und in vielen Teilen noch sehr undurchsichtig. Aber in anbetracht der Tatsache das aktuell viele Foren im Netz panisch ihre Pforten schliessen, wollte ich mal die Frage in den Raum werfen in wie weit es hier im IF-Forum, Änderungen geben wird bzw. was wir User beachten müssen um das/den Forum/Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

VG heiko76
Zuletzt geändert von heiko76 am Di 15. Mai 2018, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Kilo Mike Sierra
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Re: Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 14. Mai 2018, 15:13

Diese sogenannte Datenschutz-Grundverordnung soll nicht rückwirkend zur Anwendung kommen. Das bedeutet, daß kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, unser Forum zu "säubern".

Es wäre jedoch zu überlegen, ob wir ab 25. Mai 2018 vorübergehend das Posten von Fotos oder Videos (u.U. auch das Verlinken) untersagen - solange bis erkennbar ist, wie die Verordnung in der Praxis gehandhabt wird.


Es ist das Ende der Fotografie, wie wir sie kennen.

Lars Rieck, Rechtsanwalt für Medienrecht über die DS-VGO


Diese Verordnung ist ein unglaublicher Moloch mit teilweise noch gar nicht absehbaren Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Datenschutz-Grundverordnung

Es drängt sich der Eindruck auf, daß der Schutz personenbezogener Daten hier als Vorwand dient, um die Informationsmöglichkeiten des Bürgers einzuschränken, indem pauschale Veröffentlichungsverbote etabliert werden. Da nun bereits der Vorgang des (digitalen) Fotografierens als "Datenerhebung" betrachtet wird, kommen die umfangreichen Einschränkungen einem Fotografierverbot gleich.
Durch all diese Maßnahmen könnte beispielsweise der Bürgerjournalismus wirksam unterbunden werden.


DSVGO - Vorsicht, Kamera!
Ich hoffe, daß nur die Hälfte von dem wahr ist, was in diesem Artikel steht.
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Thomas

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Re: Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 15. Mai 2018, 14:38

Hier eine aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern, für Bau und [sogar] Heimat zur Frage, was sich durch die DS-VGO für Fotografen ändert:

Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
[www.bmi.bund.de]
[www.115.de]
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Thomas

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Re: Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 15. Mai 2018, 14:44

Dieser Artikel von Dr. Endress Wanckel (Rechtsanwalt und Dozent für Medienrecht) erscheint mir auch sehr erhellend.
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Thomas

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Re: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 11. Sep 2018, 17:47

Es muß wirklich schlimm sein. Nicht nur die Website des Fördervereins Agrarflug ist immer noch geparkt, selbst die Website der Los Angeles Times (LAT) ist nach wie vor für Nutzer aus EU-Staaten nicht aufrufbar.
Die LAT will jedoch weiter daran arbeiten, um sie wieder aufrufbar zu machen.

Haltet es doch einfach wie Friedrich August III. von Sachsen mit dem Arbeiter- und Soldatenrat und laßt die EU "ihren Dreck alleine machen". Also ob die Los Angeles Times auf solche juristischen EU-Kapriolen angewiesen wäre.
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Thomas

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Re: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ungelesener Beitragvon bluemchen » Do 13. Sep 2018, 00:38

Beitrag zum Urheberrecht EU Abstimmung gelöscht, Termin verstrichen
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Re: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 16. Okt 2018, 21:29

Hier ein Expertenkommentar aus dem Fotomagazin zu dem, was wahrscheinlich noch geht und was nicht.

Trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, daß die EU ein schwer leckgeschlagenes Schiff ist und bereits so viel Schlagseite entwickelt hat, daß in der Kombüse bereits alle Tassen aus dem Schrank herausgefallen sind.

Es wird nicht mehr lange dauern und wir werden eine schriftliche Einwilligung brauchen, um jemanden oder etwas auch nur anzusehen (Datenerhebung).
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Thomas

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