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Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 10:04
von EA-Henning
Wie sollte man verfahren? Verbleiblisten bieten ja den Rückschluss auf eventuelle private Flugzeughalter. Gerade im Hinblick auf tragische Ereignisse bekommt man hin und wieder recht deutlich zu hören, das man mit Hilfe solcher Daten eine "Sensationspresse" schafft. Sollte man deshalb diese Verbleiblisten daraufhin "entschärfen", das man nur Daten bis zum Ende der DDR verwendet und Unfälle nicht erwähnt?

Wie seht ihr dass?

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 11:37
von DDR-TKB
Also für meine Begriffe bedeutet ja das Wort "Verbleibliste", das es darum geht, wo die Luftfahrtzeuge verblieben sind. Wenn überhaupt, dann würde ich sie so entschärfen, das man bei Privatpersonen+Unfälle den Halter des Unfalles nicht sehen kann.

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 18:45
von DM-SMD
EDGE-Henning hat geschrieben:Sollte man deshalb diese Verbleiblisten daraufhin "entschärfen", das man nur Daten bis zum Ende der DDR verwendet und Unfälle nicht erwähnt?

Wie seht ihr dass?


Man muß ja nicht auf Einzelheiten eingehen. Nur Unfall eintragen und genug. Als Halter In Privatbesitz oder Privat und den "Heimatflugplatz".

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 19:23
von DDR-TKB
Man muß ja nicht auf Einzelheiten eingehen. Nur Unfall eintragen und genug. Als Halter In Privatbesitz oder Privat und den "Heimatflugplatz".


Dem stimme ich voll und ganz zu.

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 13:33
von Kilo Mike Sierra
Private Halter sollten nicht namentlich erwähnt werden. Das sollte auch für Flugzeuge in Firmenbesitz gelten, es sei denn, der Firmenname ist auf dem Flugzeug angebracht.
Es gibt da auch eine nachvollziehbare "S p o t t e r"-Regel, die besagt, private und Firmenflugzeuge nicht ungefragt abzulichten, wenn Personen an der Maschine sind. Diese Regel sollte auch für die Publizierung von Fotos in diesem Forum gelten.

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 01:11
von René
Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Private Halter sollten nicht namentlich erwähnt werden. Das sollte auch für Flugzeuge in Firmenbesitz gelten, es sei denn, der Firmenname ist auf dem Flugzeug angebracht.

Das sehe ich etwas anders. Wenn in frei zugänglichen Medien nachzulesen ist, wem die Maschine gehört, sollte das auch geschrieben werden dürfen. So ist die D-BMVV eine Falcon 2000EX vom BMW Flugdienst. Am Flieger steht das nicht dran. Aber so was kann man nachlesen, warum soll man es also nicht schreiben dürfen? Zur Not kann man ja eine Quellenangabe machen. Genauso ist es doch wenn z.B. der Halter einer Maschine bekannt ist, weil mehrfach über ihn und seine Maschine berichtet wurde (Zeitungen, Magazine etc.).

Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Es gibt da auch eine nachvollziehbare "S p o t t e r"-Regel, die besagt, private und Firmenflugzeuge nicht ungefragt abzulichten, wenn Personen an der Maschine sind. Diese Regel sollte auch für die Publizierung von Fotos in diesem Forum gelten.

Diese Regel kenne ich anders. Fotografieren kann man viel, veröffentlichen nicht.

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 11:20
von Kilo Mike Sierra
René hat geschrieben:
Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Private Halter sollten nicht namentlich erwähnt werden. Das sollte auch für Flugzeuge in Firmenbesitz gelten, es sei denn, der Firmenname ist auf dem Flugzeug angebracht.

Das sehe ich etwas anders. Wenn in frei zugänglichen Medien nachzulesen ist, wem die Maschine gehört, sollte das auch geschrieben werden dürfen. So ist die D-BMVV eine Falcon 2000EX vom BMW Flugdienst. Am Flieger steht das nicht dran. Aber so was kann man nachlesen, warum soll man es also nicht schreiben dürfen? Zur Not kann man ja eine Quellenangabe machen. Genauso ist es doch wenn z.B. der Halter einer Maschine bekannt ist, weil mehrfach über ihn und seine Maschine berichtet wurde (Zeitungen, Magazine etc.).

Bei dieser Maschine ist der Halter ja sehr offensichtlich. :-)
Wenn diese Informationen bereits in die Öffentlichkeit gelangt sind und das mit erkennbarem Einverständnis des Halters, dann sehe ich auch keinen Grund zur Selbstbeschränkung. In allen anderen Fällen (d.h. Firmenname nicht am Flugzeug sichtbar und nichts bekannt über autorisierte Medienberichte) rate ich zur Zurückhaltung.

René hat geschrieben:
Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Es gibt da auch eine nachvollziehbare "S p o t t e r"-Regel, die besagt, private und Firmenflugzeuge nicht ungefragt abzulichten, wenn Personen an der Maschine sind. Diese Regel sollte auch für die Publizierung von Fotos in diesem Forum gelten.

Diese Regel kenne ich anders. Fotografieren kann man viel, veröffentlichen nicht.

Ich stimme dem zu und würde es auch so halten. Allerdings sollte man auch die Perspektive des möglicherweise "nicht fotografiert werden wollenden" berücksichtigen. Wie soll der sich darauf verlassen, dass ein gemachtes Foto wirklich nicht veröffentlicht wird? Daher ist es besser, vorher zu fragen. Oftmals ist das der Beginn eines interessanten Gespräches, wobei man noch viel mehr über das Flugzeug erfährt. Mancher Eigner fühlt sich sogar geehrt, wenn sein Flugzeug beispielsweise bei Airliners.net erscheint.

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 23:05
von René
Kilo Mike Sierra hat geschrieben:Wenn diese Informationen bereits in die Öffentlichkeit gelangt sind und das mit erkennbarem Einverständnis des Halters, dann sehe ich auch keinen Grund zur Selbstbeschränkung. In allen anderen Fällen (d.h. Firmenname nicht am Flugzeug sichtbar und nichts bekannt über autorisierte Medienberichte) rate ich zur Zurückhaltung.

Woher weiß ich, ob es sich um einen autorisierten Medienbericht handelt?

Im Fall meines Beispiels: Der Halter der BMW-Maschine ist z.B. im JP Airline Fleets nachzulesen. Ein frei zugängliches Buch, aber die Information darin hat nicht zwangsläufig das Einverständnis des Halters. Diese Information ist aus meiner Sicht verwendbar, auch ohne Einverständnis des Halters.

Re: Grundsatzfrage zu Verbleiblisten von Luftfahrzeugen

Verfasst: Do 19. Jun 2008, 12:06
von Kilo Mike Sierra
René hat geschrieben:Woher weiß ich, ob es sich um einen autorisierten Medienbericht handelt?

Diese Frage ging mir auch durch den Kopf, als ich das geschrieben habe.
In den meisten Fällen dürfte es offensichtlich sein, z.B. bei einem Interview mit dem Flugzeughalter oder bei einem besonders ausführlichen Bericht.

René hat geschrieben:Im Fall meines Beispiels: Der Halter der BMW-Maschine ist z.B. im JP Airline Fleets nachzulesen. Ein frei zugängliches Buch, aber die Information darin hat nicht zwangsläufig das Einverständnis des Halters. Diese Information ist aus meiner Sicht verwendbar, auch ohne Einverständnis des Halters.

Ja, hier hätte ich auch keine Bedenken.

Ich denke da auch mehr an den privaten Halter, der möglichwerweise nicht wünscht, dass am Ende jeder weiss, wann er wo gewesen ist. Schlimmstenfalls ist dann auch noch die abgelichtete Frau an seiner Seite nicht identisch mit seiner Ehefrau... :lol:
Ein anderer Fall ist der kleine mittelständische Unternehmer, der z.B. wegen einer Ausschreibung zu einem potentiellen Kunden fliegt, aber nicht möchte, dass seine Konkurrenten gleich Wind davon bekommen.

Was ich hier darstelle sind keine juristisch Regeln, sondern ist ein Auszug aus dem freiwilligen Verhaltenskodex vieler S p o t t e r. Regeln dieser Art dienen nicht nur dem Zweck, Ärger aller Art zu vermeiden, sondern sollen auch die Akzeptanz ihres Hobbys sowie die allgemeine Toleranz gegenüber den allgegenwärtigen S p o t t e r n fördern.