Regelung für SAS?

Moderator: Kilo Mike Sierra

joschie99
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Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon joschie99 » Mo 18. Jan 2010, 21:08

Durfte eigentlich die skandinavische Airline SAS West-Berlin überfliegen? Gab es hier ein Ausnahmevereinbarung mit den Alliierten? Da Schweden welches der Haptanteilseigner war, nicht am 2. Weltkrieg beteiligt war.
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Kilo Mike Sierra
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 18. Jan 2010, 21:27

Etwa ab den 70er Jahren beantragten einige nicht-alliierte Fluggesellschaften Einflug- und Landerechte für die alliierten Lufträume, die teilweise sogar genehmigt worden. Dazu gehörten AUA, SAS, KLM, Swissair und SABENA. Allerdings scheiterte die praktische Umsetzung dieser Flugpläne an verschiedenen politischen Hindernissen. (Um dazu mehr zu sagen, müßte ich allerdings erst noch einmal alte Zeitungsmeldungen herauskramen.)
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Thomas

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joschie99
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon joschie99 » Mo 18. Jan 2010, 22:01

Die Zeitungsmeldung wäre echt gut! 8-) :-P
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Kilo Mike Sierra
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 18. Jan 2010, 23:13

joschie99 hat geschrieben:Durfte eigentlich die skandinavische Airline SAS West-Berlin überfliegen? Gab es hier ein Ausnahmevereinbarung mit den Alliierten? Da Schweden welches der Haptanteilseigner war, nicht am 2. Weltkrieg beteiligt war.

Ob jemand am zweiten Weltkrieg beteiligt war, spielte dabei bestimmt keine Rolle. Da hätten die Alliierten ja selbst nicht fliegen dürfen. :-P

Die Verbindungswege nach Berlin waren eingerichtet worden, damit die Westalliierten ihre in Berlin stationierten Truppen auf dem Luftwege versorgen und austauschen konnten. Später haben sie diese dann auch zur exklusiven Abwicklung des Passagierverkehrs zwischen Berlin (West) und den westlichen Besatzungszonen genutzt. Dieses Privileg für den Berlin-Flugverkehr haben sie sich dann bis 1990 nicht mehr abnehmen lassen.

Neben Pan Am und Co. hat die INTERFLUG davon ganz gut profitiert. Ansonsten hätte sie ihre Linien nach Brüssel, Kopenhagen, Wien, Mailand, Rom, Zagreb, Belgrad, Athen, Istanbul usw. gar nicht eröffnen brauchen. Die Grenzübergangstelle zwischen Berlin-Rudow und Schönefeld und die INTERFLUG-Buslinie zum Bahnhof Zoo und dem ZOB am Funkturm diente ja allein dem Zweck der Erschließung des Westberliner Reisemarktes für die IF. Für die Passagiere von/nach Berlin (West) baute die INTERFLUG (unter dem Jubel der Paßkontrolleinheit) sogar ein eigenes Abfertigungsgebäude: die sogenannte Erweiterte Passagierabfertigung (EPA).
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Romeo Victor » Di 19. Jan 2010, 06:59

von Berlin West gab es nur die 3 Alliierten Korrdidore. Nur die LOT durfte von ETBS nach London den Mittelkorridor benutzen.
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Flieger Bernd » Di 19. Jan 2010, 15:39

Und diese Luftkorridore behinderten meine Höhenflüge
als Segelflieger !- Stölln lag unter solch einer Trasse und
war dadurch höhenbeschränkt auf 600m
Bild
Eine Beleidigung für den alten Lilienthal :-|
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon DDR-TKB » Di 19. Jan 2010, 15:53

600 Meter ??? :shock:

Die hatten wir bei gutem Wind Ausklinkhöhe.
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 19. Jan 2010, 16:08

Flieger Bernd hat geschrieben:...
Eine Beleidigung für den alten Lilienthal :-|

...und ich behaupte, Otto Lilienthal wäre nicht beleidigt, sondern stolz, wenn er es jemals auf 600 m Höhe geschafft hätte. :lol:
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Di 19. Jan 2010, 18:39

joschie99 hat geschrieben:Durfte eigentlich die skandinavische Airline SAS West-Berlin überfliegen? Gab es hier ein Ausnahmevereinbarung mit den Alliierten? Da Schweden welches der Haptanteilseigner war, nicht am 2. Weltkrieg beteiligt war.

Ich habe im Lutz Freundt's Buch "Mauerflieger" (Verlag AeroLit) gefunden, daß es 1957 für die SAS eine befristigte Ausnahmegenehmigung für einzelne Flüge mit DC-6 und DC-7 nach Tempelhof gab.
Ähnliche Ausnahmegenehmigungen gab es auch für Swissair, KLM, JAT und Central African Airways.
Es gab weitere Sonderflüge aus Dänemark, Finnland (Rettungsflug am 23. August 1957), Indien (600 Affen), Kambodscha, Kanada und sogar aus der ČSR nach Tempelhof.

1953 bis 1961 war es Balair, Sabena und KLM erlaubt, über die Berliner Luftkorridore, nach Leipzig-Mockau und zurück zu fliegen.

Ich habe noch weitere Literatur dazu, aber das Auffinden ist wieder einmal schwierig. :roll:
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Re: Regelung für SAS?

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mo 8. Feb 2010, 17:40

Wie bereits vorher in diesem Thema erwähnt wurde, haben die alliierten Luftfahrt-Attachés Landegenehmigungen für einzelne nicht alliierte Fluggesellschaften erteilt, sofern diese Fluglinien nicht in Konkurrenz zu denen der alliierten Fluggesellschaften gestanden haben. Sie gingen von der Prämisse aus, daß jedes Flugzeug in die Berliner Kontrollzone (nicht Luftkorridore!) einfliegen darf, was eine Landeerlaubnis für einen der Berliner Flughäfen hatte.

Diese bereits genehmigten Linienflüge sind jedoch allesamt am Widerstand der DDR-Regierung gescheitert, die für Flüge mit Ziel Berlin (West) einfach keine Überflugerlaubnis erteilte.
Damit "zwang" die DDR diese Fluggesellschaften (z.B. SAS, KLM, Swissair und AUA) Berlin-Schönefeld anzufliegen, wenn sie denn unbedingt am Berlin-Flugverkehr teilhaben wollten.

...In der Zeitung erschienen dann jedesmal wieder eine dieser Erfolgsnachrichten, nachdem ein kapitalistischer Staat ein neues Luftverkehrsabkommen mit der souveränen DDR abgeschlossen hätte.


In den 80er Jahren ist sogar eine Aeroflot-Maschine ganz offiziell in Tegel gelandet. Genaueres finde ich bestimmt noch in meinen Notizen.
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