Ich glaube dem Piloten seine Schilderung sofort.
Die Probleme, die er beschreibt (Flugzeug scheint entgegengesetzt zu den eigenen Steuerkommandos zu reagieren), bekommt man, wenn es aufgrund der weiter oben beschriebenen künstlich begrenzten Stellgeschwindigkeit (Rate Limit) des Höhenrudersteuerung zu einer Phasenverzögerung (Phase Lag) kommt. Erreicht die Phasenverschiebung deutlich mehr als 90 Grad, im Extremfall sogar 180 Grad, entsteht der Eindruck, das Ruder würde falsch herum arbeiten. Das Ergebnis ist sofortige Konfusion, während sich das Flugzeug aufschaukelt, anstatt das zu tun, was der Pilot beabsichtigt.
Nun wird wieder das Leben eines Mannes ruiniert.
Mit dem Richter würde ich gern einmal reden.
Landeunfall RRJ-95B "Superjet" (RA-89098) in Moskau.
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Re: Landeunfall RRJ-95B "Superjet" (RA-89098) in Moskau.
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Thomas
Hier könnte ein flotter Spruch stehen.
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Re: Landeunfall RRJ-95B "Superjet" (RA-89098) in Moskau.
Hallo,
Ich denke das wurde eine Etage höher entschieden. Der Richter musste nur das Urteil verkünden.
Wie kann der Pilot auch behaupten mit dem Flugzeug stimmt etwas nicht.
Gab es nicht mal den Grundsatz das alles getan werden muss um so etwas in Zukunft zu verhindern?
Ich denke davon sind einige sehr weit entfernt.
Kennt zufällig jemand den Film über die US Amerikanischen Postflieger bei dem ein Enteisungssytem erprobt wurde.
Wenn den jemand kennt bitte ich um Info.
Man hat aus Fehlern gelernt.
Aber irgendwie scheint mir das Lernen aus Fehlern abhanden gekommen zu sein.
Gruß Jürgen
Ich denke das wurde eine Etage höher entschieden. Der Richter musste nur das Urteil verkünden.
Wie kann der Pilot auch behaupten mit dem Flugzeug stimmt etwas nicht.
Gab es nicht mal den Grundsatz das alles getan werden muss um so etwas in Zukunft zu verhindern?
Ich denke davon sind einige sehr weit entfernt.
Kennt zufällig jemand den Film über die US Amerikanischen Postflieger bei dem ein Enteisungssytem erprobt wurde.
Wenn den jemand kennt bitte ich um Info.
Man hat aus Fehlern gelernt.
Aber irgendwie scheint mir das Lernen aus Fehlern abhanden gekommen zu sein.
Gruß Jürgen
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Wenn sich alle gegen dich stellen, denke immer daran: Flugzeuge starten gegen den Wind.
Endlich wieder am Flughafen arbeiten.
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Re: Landeunfall RRJ-95B "Superjet" (RA-89098) in Moskau.
Am 28. März 2025 hat das Zwischenstaatliche Luftfahrtkomitee (MAK) den Abschlußbericht zum Unfall veröffentlicht.
Ich habe ihn gelesen (einmal bisher) und fand seine Schlußfolgerungen teilweise haarsträubend. Das Flugzeug wird förmlich reingewaschen und die Hauptschuld dem Kapitän und Aeroflot angelastet.
Wie bereits oben berichtet, ist der Pilot bereits gerichtlich schuldig gesprochen und verurteilt worden. Ein Unding!
Um den Schein zu wahren, hätte man wenigstens die Veröffentlichung des Abschlußberichtes abwarten können.
Ein solidarischer Pilotenstreik wäre hier angebracht, was in einem Land im "Militärischen Sonderoperationszustand" allerdings schwierig sein dürfte.
Aeroflot hat eine Erklärung veröffentlicht, in der u.a. darauf verwiesen wird, daß selbst die Testpiloten des Herstellerwerkes erhebliche Schwierigkeiten hatten, das Flugzeug im "Direct Mode" zu fliegen.
Im Abschlußbericht wird zu Recht kritisiert, daß die Passagiere durch Mitnahme ihres Kabinengepäcks die Folgen des Unfalls verschlimmert hätten. Das hätte ich wesentlich deutlicher formuliert. Aber immerhin ist es wohl zum ersten Mal amtlich festgestellt worden, daß diese egoistische Idiotie anderen Menschen den Flammentod bringt.
Weiter oben hatte ich ausgerechnet, daß jede Verzögerung von 0,5 Sekunden im Mittelgang oder 1,5 Sekunden an einem der Notausgänge jeweils ein Menschenleben gekostet hat.
Eine Stewardess hatte zudem berichtet, daß sie während der Evakuierung aus dem brennenden Flugzeug einer Frau das Telefonieren verbieten mußte.
Vielleicht sollte man die Passagiere, die mit Handgepäck die Notrutsche herunterkommen, ebenfalls vor Gericht stellen.
Ich habe ihn gelesen (einmal bisher) und fand seine Schlußfolgerungen teilweise haarsträubend. Das Flugzeug wird förmlich reingewaschen und die Hauptschuld dem Kapitän und Aeroflot angelastet.
Wie bereits oben berichtet, ist der Pilot bereits gerichtlich schuldig gesprochen und verurteilt worden. Ein Unding!
Um den Schein zu wahren, hätte man wenigstens die Veröffentlichung des Abschlußberichtes abwarten können.
Ein solidarischer Pilotenstreik wäre hier angebracht, was in einem Land im "Militärischen Sonderoperationszustand" allerdings schwierig sein dürfte.
Aeroflot hat eine Erklärung veröffentlicht, in der u.a. darauf verwiesen wird, daß selbst die Testpiloten des Herstellerwerkes erhebliche Schwierigkeiten hatten, das Flugzeug im "Direct Mode" zu fliegen.
Im Abschlußbericht wird zu Recht kritisiert, daß die Passagiere durch Mitnahme ihres Kabinengepäcks die Folgen des Unfalls verschlimmert hätten. Das hätte ich wesentlich deutlicher formuliert. Aber immerhin ist es wohl zum ersten Mal amtlich festgestellt worden, daß diese egoistische Idiotie anderen Menschen den Flammentod bringt.
Weiter oben hatte ich ausgerechnet, daß jede Verzögerung von 0,5 Sekunden im Mittelgang oder 1,5 Sekunden an einem der Notausgänge jeweils ein Menschenleben gekostet hat.
Eine Stewardess hatte zudem berichtet, daß sie während der Evakuierung aus dem brennenden Flugzeug einer Frau das Telefonieren verbieten mußte.
Vielleicht sollte man die Passagiere, die mit Handgepäck die Notrutsche herunterkommen, ebenfalls vor Gericht stellen.
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Thomas
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Re: Landeunfall RRJ-95B "Superjet" (RA-89098) in Moskau.
Was in dem Abschlußbericht auch aufregt ist die Bewertung des Verhaltens des Flugbegleiters im Heck des Flugzeuges. Man stellte fest, daß Maxim Moissejew (22) die hintere linke Passagiertür geöffnet hätte, obwohl sich die Tür im Bereich des Feuers befunden habe. Das sei entgegen der Vorschrift gewesen.
Die Untersuchungskommission stellte weiterhin fest, daß das Feuer durch die hinteren Kabinenfenster beidseitig in die Kabine eingedrungen ist, und das noch bevor das Flugzeug zum Stillstand gekommen ist. Die Fensterscheiben waren innerhalb kürzester Zeit geschmolzen.
Der Flugbegleiter wurde außerhalb des Flugzeuges unterhalb der Tür tot aufgefunden. All das hätte ausreichen können, um das "vorschriftswidrige Verhalten" des Flugbegleiters zu rekonstruieren.
Maxim war den Flammen direkt ausgesetzt, ohne die geringste Chance nach vorn durch die Kabine zu entkommen. Er hatte nur noch zwei Möglichkeiten: Bleiben mit garantierter Aussicht auf den Tod im Feuer oder aus dem Flugzeug springen und durch das Feuer rennen mit einer zumindest geringen Überlebenschance. Natürlich wollte er leben und hat daher die einzig verbleibende Chance gewählt.
Einzelnen Passagieren, die ebenfalls hoffnungslos im Heck des brennenden Flugzeuges eingeschlossen waren, hätte er durch das Öffnen der Tür ebenfalls eine theoretische Minimalchance auf Überleben ermöglicht.
Aber nein. Er hat die Vorschrift verletzt und das mußte in dem Untersuchungsbericht als Pflichtverletzung angeprangert werden.
Immerhin wurde durch eine Brandsimulation festgestellt, daß das Öffnen der hinteren Tür keine Auswirkung mehr auf die Brandausbreitung hatte, da auf beiden Seiten ja bereits mehrere Fenster "offen" waren.
Zu Recht hat die Untersuchungskommission in Form einer Sicherheitsempfehlung dazu aufgefordert, die offensichtlich mangelhafte "Feuersicherheit" von Kabinenfenster zu untersuchen und zu verbessern.
Die Untersuchungskommission stellte weiterhin fest, daß das Feuer durch die hinteren Kabinenfenster beidseitig in die Kabine eingedrungen ist, und das noch bevor das Flugzeug zum Stillstand gekommen ist. Die Fensterscheiben waren innerhalb kürzester Zeit geschmolzen.
Der Flugbegleiter wurde außerhalb des Flugzeuges unterhalb der Tür tot aufgefunden. All das hätte ausreichen können, um das "vorschriftswidrige Verhalten" des Flugbegleiters zu rekonstruieren.
Maxim war den Flammen direkt ausgesetzt, ohne die geringste Chance nach vorn durch die Kabine zu entkommen. Er hatte nur noch zwei Möglichkeiten: Bleiben mit garantierter Aussicht auf den Tod im Feuer oder aus dem Flugzeug springen und durch das Feuer rennen mit einer zumindest geringen Überlebenschance. Natürlich wollte er leben und hat daher die einzig verbleibende Chance gewählt.
Einzelnen Passagieren, die ebenfalls hoffnungslos im Heck des brennenden Flugzeuges eingeschlossen waren, hätte er durch das Öffnen der Tür ebenfalls eine theoretische Minimalchance auf Überleben ermöglicht.
Aber nein. Er hat die Vorschrift verletzt und das mußte in dem Untersuchungsbericht als Pflichtverletzung angeprangert werden.
Immerhin wurde durch eine Brandsimulation festgestellt, daß das Öffnen der hinteren Tür keine Auswirkung mehr auf die Brandausbreitung hatte, da auf beiden Seiten ja bereits mehrere Fenster "offen" waren.
Zu Recht hat die Untersuchungskommission in Form einer Sicherheitsempfehlung dazu aufgefordert, die offensichtlich mangelhafte "Feuersicherheit" von Kabinenfenster zu untersuchen und zu verbessern.
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Thomas
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Re: Landeunfall RRJ-95B "Superjet" (RA-89098) in Moskau.
Ich denke, da geht's um Haftung und Versicherungen. Und da die betreffende Person verstorben ist, wehrt sie sich nicht.
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Flieger sterben nicht, sie fliegen nur höher!
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