Ausnahmegenehmigung für Rettungsflüge?
Verfasst: Mo 9. Mär 2009, 11:05
Durften auf NVA-Flugplätzen per Ausnahmegenehmigung Rettungsflüge (Organtransporte ins Ausland...) durchgeführt werden?
Was war wenn ein Spenderorgan (sagen wir mal für Moskau) in Rostock zur Verfügung stand. Aber weit und breit kein ziviler Airport da war. Konnte dann der Platz in Laage angeflogen werden?
Was war wenn ein Spenderorgan (sagen wir mal für Moskau) in Rostock zur Verfügung stand. Aber weit und breit kein ziviler Airport da war. Konnte dann der Platz in Laage angeflogen werden?