ADS-B Sichtbarkeit für die Allgemeinheit soll eingeschränkt werden.

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ADS-B Sichtbarkeit für die Allgemeinheit soll eingeschränkt werden.

Ungelesener Beitragvon EA-Henning » Mi 4. Dez 2019, 10:15

Die Sichtbarkeit von Daten, die via ADS-B von Flugzeugen ausgesendet werden, soll für die Allgemeinheit erschwert bzw . unterbundem werden.

Sehen Sie hierzu folgende externe Meldung: https://www.aerobuzz.de/bizav/faa-verei ... s-b-daten/
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Kilo Mike Sierra
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Re: ADS-B Sichtbarkeit für die Allgemeinheit soll eingeschränkt werden.

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Mi 4. Dez 2019, 23:16

Die gleiche Diskussion gibt es zu den AIS-Daten von See- und Binnenschiffen.

Auch heute sind schon viele Flugzeuge über Europa unterwegs, wo ein Großteil der Daten unterdrückt wird.
Ich finde auch, daß die Bewegungsdaten privater Flüge nicht öffentlich sichtbar sein müssen, aber die Flugsicherung braucht sie.

Interessant ist, daß es sich bei ADS-B (wie auch bei ATIS und VOLMET) um öffentliche Rundsendungen "an alle" handelt, diese somit nicht dem Fernmeldegeheimnis* unterliegen. Sie dürfen auch von Nichtinhabern einer Flugfunk-Lizenz sowie von Nicht-Teilnehmern am Luftverkehr empfangen werden - also von jedermann.

Ob man jeden Betreiber eines Flugzeug wirklich dazu zwingen kann, alle diese Daten per ADS-B offenzulegen, ist eine andere Frage. Gesendet werden müssen sie jedoch, da die modernen Flugleitsysteme auf diesen Daten aufbauen. Sind die Daten einmal gesendet, dann sind sie auch öffentlich.
Somit bleibt nur die Möglichkeit, juristisch/gesetzlich auf die Betreiber der ADS-B Web-Portale einzuwirken, bestimmte Daten zu unterdrücken. Öffentlich sichtbar sind sie dann immer noch, aber für Leute mit eigenem ADS-B Empfänger und innerhalb der (recht großen) Reichweitengrenze.

Das ist ein wunderbares Betätigungsfeld für die vielen EASA-Juristen.


Was den Sicherheitsaspekt oder das Auskundschaften von Reisezielen betrifft, so sehe ich da einiges an Hysterie.
Wer einer Person an Bord eines Geschäftsreise-Flugzeuges nachspionieren oder gar böses tun will, braucht dazu kein ADS-B. Selbst mit vollem ADS-B Datensatz wäre es unumgänglich, sich am Startflughafen erst einmal per Augenschein davon zu überzeugen, welche Person wirklich welches Flugzeug bestiegen hat.


*) Gibt es das noch oder konnte das schon weg?
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Re: ADS-B Sichtbarkeit für die Allgemeinheit soll eingeschränkt werden.

Ungelesener Beitragvon EA-Henning » Mi 4. Dez 2019, 23:29

Kilo Mike Sierra hat geschrieben:*) Gibt es das noch oder konnte das schon weg?


Was meinst Du?
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Kilo Mike Sierra
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Re: ADS-B Sichtbarkeit für die Allgemeinheit soll eingeschränkt werden.

Ungelesener Beitragvon Kilo Mike Sierra » Fr 6. Dez 2019, 20:33

Kilo Mike Sierra hat geschrieben:...
Interessant ist, daß es sich bei ADS-B (wie auch bei ATIS und VOLMET) um öffentliche Rundsendungen "an alle" handelt, diese somit nicht dem Fernmeldegeheimnis* unterliegen. Sie dürfen auch von Nichtinhabern einer Flugfunk-Lizenz sowie von Nicht-Teilnehmern am Luftverkehr empfangen werden - also von jedermann.
...

*) Gibt es das noch oder konnte das schon weg?

Ich meine das Fernmeldegeheimnis.
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