Meine neue Zurückhaltung, die vor allem alle INTERFLUG-Themen betrifft, ist nicht freiwillig und deshalb will ich sie hier erklären.
Beim Aufräumen habe ich meine Personalakte der INTERFLUG gefunden, die mir 1991 ausgehändigt worden war. Darin habe ich ein Dokument gefunden, dessen Existenz ich längst vergessen hatte.
INTERFLUG
Berlin-Schönefeld, den 01.03.1987
Schweigepflichtserklärung
Ich erkläre hiermit, daß ich über alle mir durch meine Arbeit bei der
INTERFLUG bekanntgewordenen und geheimzuhaltenden Tatsachen
strengstes Stillschweigen bewahren werde.
Ich bin darüber belehrt worden, daß ich bei Geheimnisverrat gemäß
§§ 245, 246 StGB vom 12.1.1968 (Neufassung vom 19.12.1974 und
2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7.4.1977) strafrechtlich zur Verant-
wortung gezogen werde und mit der Kündigung oder Änderung meines
Arbeitsrechtsverhältnisses zu rechnen habe.
Die Geheimhaltung über bekanntgewordene Tatsachen und Angelegen-
heiten besteht auch nach meiner Entlassung aus der INTERFLUG.
[UNTERSCHRIFT]
Name, Vorname
Insbesondere der letzte Satz ist nach wie vor relevant.
Mir ist nicht bekannt, daß es nach dem 2. Oktober 1990 irgendwann einen Erlaß gegeben hätte, der einen der knapp 17 Millionen Geheimnisträger der DDR von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht, aber für mich fühlt sich dieses Land zudem mehr und mehr wieder wie die DDR an, insbesondere was die Freiheit zur Meinungsäußerung und die (nicht stattfindende) Zensur angeht.
Aus diesem Grund muß ich davon ausgehen, daß diese Schweigeverpflichtung immer noch besteht oder bereits wieder Bestand hat.
Erschwerend kommt hinzu, daß mir weder damals klar war noch heute klar ist, welche der mir bekanntgewordenen Tatsachen geheimzuhalten sind. Aus diesem Grunde erscheint es angeraten, alle Tatsachen als geheim zu betrachten.
So hat man mir damals erklärt, der Inhalt des DDR-Luftfahrthandbuches (Aeronautical Information Publication - AIP) sei geheim. Nach meinem Wechsel zum Betrieb Flugsicherung der INTERFLUG hat man darüber herzlich gelacht und mir erklärt, daß das AIP der DDR weltweit für jeden Interessierten für einen niedrigen Dollar-Betrag käuflich zu erwerben sei. Es war also nur innerhalb der DDR geheim, nicht aber für den Klassenfeind, der es mit der Post geliefert bekam.
Den letzten Absatz hätte ich wahrscheinlich gar nicht schreiben dürfen, da er mir durch meine Arbeit bei der INTERFLUG bekanntgewordenen und geheimzuhaltenden Tatsachen enthält - und wahrscheinlich wäre auch die Existenz und der Inhalt der Schweigepflichtserklärung als geheim einzustufen.
Daher werde ich mich an weiteren Spekulationen, ob es in der DDR eine INTERFLUG gegeben hat, welchem Zweck sie diente, und wieso überhaupt, nicht mehr beteiligen.
Nun haben wir auch eine Erklärung, warum derzeit so wenige ehemalige Interflieger in diesem Forum aktiv sind. Sie sind einfach sehr gesetzestreu.