Hat es zu Zeiten des Kriegsrechtes in Polen (Dez.1981 bis Mai 1983) überhaupt zivilen Flugbetrieb polnischer Maschinen gegeben.
Laut Wikipedia brach der Flugbetrieb der LOT ab 1980 vollkommen zusammen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Polskie_Linie_Lotnicze
Gibt es hierbei Differenzierungen zwischen Inland- und Auslandflugstrecken?
Wurden Ausnahmegenehmigungen (z. B. für Rettungsflüge) seitens der Militärregierung von General Jaruselzki erteilt?
Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Hallo,
den Auslandflügen der LOT betreffend hat das Kriegsrecht über der VR Polen nicht diesen Einfluss gehabt das die Flüge ausgesetzt wurden (zumindest nicht Dauerhaft- was Kurzfristigkeiten wiederum nicht ausschließen tut!).
Was den Domestic Verkehr betrifft kann ich keine Aussage treffen!
den Auslandflügen der LOT betreffend hat das Kriegsrecht über der VR Polen nicht diesen Einfluss gehabt das die Flüge ausgesetzt wurden (zumindest nicht Dauerhaft- was Kurzfristigkeiten wiederum nicht ausschließen tut!).
Was den Domestic Verkehr betrifft kann ich keine Aussage treffen!
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Die Wikipädia schreibt aber nur, daß der Verkehr 1980/81 zusammenbrach. Ich denke, daß ab 1981 der Flugverkehr, wenn auch eingeschränkt weiter ging.
Außerdem glaube ich, mich zu erinnern, daß wir wegen einer (versuchten/geglückten?) Entführung einer LOT-Maschine (und damit dem ungemeldeten Eindringen in den Luftraum der DDR) einen DHS- Alarm irgendwann 1982..84 hatten.
Axel
Außerdem glaube ich, mich zu erinnern, daß wir wegen einer (versuchten/geglückten?) Entführung einer LOT-Maschine (und damit dem ungemeldeten Eindringen in den Luftraum der DDR) einen DHS- Alarm irgendwann 1982..84 hatten.
Axel
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Unangemeldet kamen die nicht in den DDR-Luftraum. Allerdings wurde demonstrativ "Flagge gezeigt", d.h. die Maschinen wurden eskortiert (erst von Mig-23, dann von zwei Mi-8, letztere flogen mit bis kurz vor die Mauer).
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Thomas
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
DDA hat geschrieben:Die Wikipädia schreibt aber nur, daß der Verkehr 1980/81 zusammenbrach. Ich denke, daß ab 1981 der Flugverkehr, wenn auch eingeschränkt weiter ging.
Außerdem glaube ich, mich zu erinnern, daß wir wegen einer (versuchten/geglückten?) Entführung einer LOT-Maschine (und damit dem ungemeldeten Eindringen in den Luftraum der DDR) einen DHS- Alarm irgendwann 1982..84 hatten.
Axel
Von solchen Entführungen in den Jahren 1982, 83 und 84 habe ich kürzlich erst in einer Stadtteilchronik des (West-) Berliner Bezirkes (Schöneberg?) gelesen. Die im Netz veröffentlich ist.
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Seit November 1982 gab es keine Entführungen von LOT-Flugzeugen nach Berlin-Tempelhof.
Insgesamt sind seit 1978 acht LOT-Maschinen (1 x Tu-134, 7 x An-24) nach Tempelhof entführt worden, wobei einer der Flüge allerdings eine reine "Selbstentführung" war.
Insgesamt sind seit 1978 acht LOT-Maschinen (1 x Tu-134, 7 x An-24) nach Tempelhof entführt worden, wobei einer der Flüge allerdings eine reine "Selbstentführung" war.
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Thomas
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Kilo Mike Sierra hat geschrieben: wobei einer der Flüge allerdings eine reine "Selbstentführung" war.
Was ist mit einer "Selbstentführung" gemeint?
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jrjr
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Na, ich denke mal hier war die Crew selber der Meinung, fremd zu landen. 

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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
mike99848 hat geschrieben:Na, ich denke mal hier war die Crew selber der Meinung, fremd zu landen.
Die müssen aber "gute Schauspieler" gewesen sein, bei all der politischen Zuverlässigkeitsprüfung der damaligen Jahre?

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jrjr
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Re: Polen - Flugbetrieb im Kriegsrecht?
Mit Selbstentführung ist gemeint, dass die Besatzung selbst das "ungesetzliche Verlassen ihrer sozialistischen Heimat" geplant hatte. Somit gab es keinen Entführer an Bord, der sie unter Gewaltandrohung auf einen anderen Kurs zwang. Wie es damals in der Presse hiess, waren auch einige Verwandte der Besatzungsmitglieder auf diesen Flug gebucht.
Ich spreche hier von dem Vorfall mit der An-24 (SP-LTB) der LOT am 12. Februar 1982.
Die politischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und auch die gesonderte Beschnüffelung des fliegenden Personals im privaten Umfeld waren in der Tat hochgradig wirkungslos (ganz anders als bei den Betroffenen) und verfehlte ihr Ziel. Diese sinnlosen Übungen wurden dennoch eisern durchgehalten.
Ich spreche hier von dem Vorfall mit der An-24 (SP-LTB) der LOT am 12. Februar 1982.
Die politischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und auch die gesonderte Beschnüffelung des fliegenden Personals im privaten Umfeld waren in der Tat hochgradig wirkungslos (ganz anders als bei den Betroffenen) und verfehlte ihr Ziel. Diese sinnlosen Übungen wurden dennoch eisern durchgehalten.
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Thomas
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